Allgemeine
Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LGO FICHTELBERG BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH ÜBER GASTAUFNAHMEVERTRÄGE

Sehr geehrter Gast,
wenn Sie eine Unterkunft oder sonstige im Folgenden näher bezeichnete Leistungen bei uns buchen, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns, der LGO Fichtelberg Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend als „Hotel“ bezeichnet).
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LGO Fichtelberg Betriebsgesellschaft mbH (im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet) und dem Kunden über die Erbringung aller im Zusammenhang mit Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmerverträgen stehenden Leistungen, insbesondere die Überlassung bzw. Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung (im Folgenden einheitlich als „Gastaufnahmevertrag“ bezeichnet).

(2) Die AGB des Hotels gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der AGB des Kunden die vereinbarten Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, LEISTUNGEN DES HOTELS

(1) Ein Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrags annimmt. Die Annahme erfolgt schriftlich; in der Regel wird der Antrag in Textform mittels einer Buchungsbestätigung angenommen.

(2) Unverbindliche Reservierungen sind nur auf Grundlage ausdrücklicher Vereinbarungen in Text- oder Schriftform möglich. Möchte der Kunde eine verbindliche Buchung daraus machen, bedarf es gemäß § 2 Abs. 1 dieser AGB erneut einer Annahme durch das Hotel.

(3) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gemäß Abs. 1 gebuchten Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen sowie weitere vereinbarte Leistungen zu erbringen. Angaben in Prospekten, auf der Internetseite sowie sonstige Leistungsbeschreibungen, insbesondere auf Internetplattformen oder in Orts- oder Hotelführern, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihr Inhalt ausdrücklich zwischen dem Hotel und dem Kunden vereinbart wurde.

(4) Der Kunde hat lediglich Anspruch auf Bereitstellung eines Zimmers der gebuchten Kategorie, nicht jedoch auf ein bestimmtes Zimmer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeiten sowie die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen sind ausdrücklich untersagt. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

(6) Nutzt der Kunde freiwillig das Gäste-WLAN des Hotels, so hat er sich an die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie gegebenenfalls anderer betroffener Rechtsordnungen zu halten. Insbesondere sind Vorschriften des geistigen Eigentums sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ruf oder das Ansehen des Hotels zu schädigen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hotel haftet nicht für technische Ausfälle, Schäden am Endgerät (z. B. durch Viren) oder durch eigenmächtige Änderungen an der WLAN-Hardware. Technische Probleme sind dem Hotelpersonal zu melden. Der Internetzugang ist kostenfrei über den Übernachtungspreis inkludiert.

§ 3 NUTZUNG DER UNTERKUNFT, AN- UND ABREISE

(1) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

(2) Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde oder das betreffende Zimmer bereits vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, bestellte Hotelzimmer nach 22:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, Ersatzansprüche zu stellen. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus 50 % des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) bis 18:00 Uhr und 100 % ab 18:00 Uhr berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 4 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Leistungen des Hotels, insbesondere für die gebuchten Hotelzimmer, sowie im Falle von Leistungen Dritter, die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragt werden und für die das Hotel die anfallenden Kosten verauslagt, zu bezahlen. Gleiches gilt für Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsbestätigung angegeben oder gesondert vereinbart ist, so weit Wahl- und/oder Zusatzleistungen durch entsprechenden Hinweis, insbesondere Preisaushänge, als kostenpflichtig ausgewiesen werden.

(2) Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) sowie sonstige Abgaben mit ein. Nicht enthalten sind solche Abgaben, die nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Kurtaxe. Das Hotel ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, soweit diese Anpassung auf Änderungen nach Vertragsabschluss der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Aufhebung von lokalen Abgaben auf die erbrachte Leistung beruht. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist eine Anpassung der Preise durch das Hotel nur dann zulässig, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

(3) Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

(4) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

(5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.

(7) Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie deren Fälligkeit bleiben entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen in Textform vorbehalten. Nach Vertragsabschluss ist das Hotel in begründeten Fällen bis zum Beginn des Aufenthalts des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstands des Kunden oder für den Fall der Erweiterung der vereinbarten Leistungen berechtigt, eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung nach vorstehenden Regelungen zu verlangen. Entsprechendes gilt für eine Anhebung einer bereits geleisteten Vorauszahlung oder sonstigen Sicherheitsleistung bis zur Höhe des vollständigen zu entrichtenden Preises. Ebenso ist das Hotel berechtigt, während des Aufenthalts des Kunden eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu verlangen, soweit dies nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen erfolgt ist.

(8) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

§ 5 STORNIERUNG, RÜCKTRITT DES KUNDEN BZW. DES HOTELS, NICHTANREISE

(1) Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn ein solches im Vertrag bzw. ausweislich des Inhalts der Buchungsbestätigung ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Im Übrigen richtet sich das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Soweit ein Rücktrittsrecht des Kunden aus Vertrag und/oder Gesetz nicht besteht oder für den Fall, dass die Rücktrittserklärung des Kunden nicht fristgemäß ausgeübt wurde, steht dem Hotel auch dann ein Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen zu, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Stornierungsbedingungen richten sich nach der gebuchten Rate:
Rate 1 – Bestpreis (nicht stornierbar):
Diese Rate ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist ausgeschlossen. Bei Nichtanreise oder Stornierung wird der volle Betrag (100 % der vereinbarten Leistung) berechnet.
Rate 2 – Basisrate (eingeschränkte Stornierungsmöglichkeit):

  • Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • Stornierung ab 2 Tage vor Anreise: 85 % des vereinbarten Preises
  • Stornierung 1 Tag vor Anreise: 90 % des vereinbarten Preises
  • Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des
    vereinbarten Preises

Rate 3 – Flexrate (flexible Stornierung):

  • Kostenfreie Stornierung bis 14:00 Uhr am Anreisetag möglich
  • Bei Stornierung nach 14:00 Uhr am Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des
    vereinbarten Preises

(3) Das Hotel ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine nach § 3 Abs. 5 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach nochmaliger angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht erbracht wird.

(4) Weiter behält sich das Hotel den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund vor, insbesondere für den Fall, dass

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
– Zweck, Art oder Anlass des Aufenthalts gegen geltende gesetzliche
Bestimmungen verstoßen,
– die gebuchten Zimmer von einem anderen Gast als dem in der Buchung genannten Kunden bzw. den von diesem benannten Mitreisenden genutzt wird, ohne dass das Hotel hierüber informiert wurde, insbesondere in Fällen der Untervermietung bzw. bei gewerblich tätigen Kunden bei der Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ohne dass das Hotel hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt hat,
– Hotelzimmer unter Angabe von irreführenden oder falschen Informationen oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Für das Hotel wesentlich sind insbesondere die Identität des Kunden sowie seine Zahlungsfähigkeit sowie der Zweck seines Aufenthalts,
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist, oder
– der Kunde trotz Abmahnung des Hotels gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(5) Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat dieses den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(6) Die Stornierung einer Veranstaltung (Tagung, Seminar, Feier o.ä.) fällt nicht unter den in Punkt 4. 2. genannten Geltungsbereich und wird abhängig von Umfang und Dauer der gebuchten Veranstaltung individuell und gesondert geregelt.

§ 6 HAFTUNG DES HOTELS

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Hotels (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der bloß fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, ist der Kunde verpflichtet, das Hotel hierüber unverzüglich zu informieren, sofern es nicht bereits darüber Kenntnis erlangt hat, damit das Hotel für Abhilfe sorgen kann. Der Kunde wird in einem ihm zumutbaren Umfang dazu beizutragen, den Mangel bzw. die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(5) Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die dem Kunden ausdrücklich und/oder erkennbar als Leistungen Dritter angeboten werden und die das Hotel lediglich vermittelt (z. B: Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.). Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen Dritter bereits zusammen mit der Buchung der Hotelzimmer oder sonstiger, eigener Leistungen des Hotels vermittelt werden, es sei denn die Vermittlung erfolgt über ein verbundenes Online-Buchungsverfahren gemäß § 651c BGB.

(6) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

(7) Durch die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes auf dem Hotelparkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande, auch dann nicht, wenn für den Stellplatz ein Entgelt anfällt. Eine Obhutspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder manövrierter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalte und Zubehör nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 bis 3. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen.

(8) Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

(9) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch das Hotel.

§ 7 Haustier

(1) Hunde und andere Haustiere sind in unserem Hotel nur in ausgewählten Zimmern sowie dem Restaurant „Forest“ erlaubt. Im Frühstücksraum sind Haustiere nicht gestattet.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Art und Größe des Tieres wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Eine Zustimmung des Hotels erfolgt nur unter der Bedingung, dass:

  • das Tier unter ständiger Aufsicht des Gastes steht,
  • frei von Krankheiten ist,
  • keine Gefahr für andere Gäste oder Personal darstellt.

(4) Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über den Gesundheitszustand zu verlangen.

(5) Es fällt eine Gebühr von 20 € pro Tier und Tag an.

§ 8 SONDERREGELUNGEN IM FALLE EINER PANDEMIE

(1) Die Leistungen des Hotels werden unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt der Gastaufnahme geltenden behördlichen Vorgaben, Einschränkungen und Auflagen erbracht. Es kann aufgrund von tagesaktuellen, behördlichen Richtlinien zu Änderungen des normalen Angebots kommen. Das Hotel behält es sich vor, das Angebot (Nutzung von Bereichen, Kulinarik – und Freizeitangebot) im Falle von Entwicklungen, die dies erfordern, einzuschränken. In diesem Fall verpflichtet sich das Hotel, den Gast frühestmöglich über solche Änderungen oder Einschränkungen zu informieren.

(2) Der Gast verpflichtet sich, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Hotels (wie beispielsweise das Tragen einer Atemschutzmaske) bei der Inanspruchnahme der Leistungen zu berücksichtigen und das Hotel beim Auftreten typischer Krankheitssymptome bis zu 14 Tage vor Anreise oder während des Aufenthalts unverzüglich zu informieren.

(3) Die vorstehenden Regelungen schließen ein etwaiges Gewährleistungsrecht des Gastes, insbesondere nach § 536 BGB, nicht aus.

§ 9 DATENSCHUTZ

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://naturhotel-sachsenbaude.de/datenschutz/

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Annahme durch das Hotel oder dieser Gastaufnahmebedingungen haben in Text- oder Schriftform zu erfolgen.

(2) Auf Verträge zwischen dem Hotel und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder für den Fall, dass ein Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Das Hotel weist darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

LGO Fichtelberg Betriebsgesellschaft mbH
Vierenstraße 3b
09484 Oberwiesenthal

Vertreten durch:
Herrn Erik Schulze

Kontakt

Telefon: +49 37348 1390
E-Mail: info@naturhotel-sachsenbaude.de

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